Marion Andreani

Schwimmen bis zur Verzweiflung

(Aus dem TASSO-Newsletter den ich regelmäßig erhalte)
Am 24. April ist Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche: Unterstützen Sie unsere Kampagne für ein Verbot qualvollster Tierversuche

Noch immer sind in Deutschland grausame Tierversuche ohne jegliche Leidensbegrenzung für die Tiere erlaubt. Und das, obwohl eine EU-Richtlinie ein grundsätzliches Verbot dieser Versuche vorsieht. Anlässlich des Internationalen Tages zur Abschaffung der Tierversuche am 24. April bittet TASSO e.V. gemeinsam mit den Organisationen Ärzte gegen Tierversuche e.V. und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. um Unterstützung der aktuellen Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“. Mit Hilfe dieser Kampagne soll ein gesetzliches Verbot qualvollster Tierversuche erreicht werden.

Unterstützen Sie uns, und unterschreiben Sie hier unsere Petition.

Zum Hintergrund:

„Nach wie vor dürfen zur vorgeblichen Depressionsforschung zum Beispiel Mäuse und Ratten mit perfiden Versuchsmethoden in den Zustand völliger Hilflosigkeit und Verzweiflung bis hin zur Selbstaufgabe getrieben werden“, kritisiert Dr. Cristeta Brause, Kampagnenleiterin Tierversuche bei TASSO. Schon die Namen einiger Versuchsmethoden wie „Verzweiflungstest“ oder „Erlernte Hilflosigkeit“ lassen erahnen, was die Tiere erleiden müssen: Sie werden gezwungen, so lange zu schwimmen, bis sie vor Erschöpfung und Verzweiflung die Hoffnung auf Rettung aufgeben und ihre Schwimmbewegungen einstellen. Oder sie werden zu unvorhersehbaren Zeitpunkten über das Käfigbodengitter mit Elektroschocks traktiert, bis sie resigniert nicht mehr wegspringen und die Stromstöße nur noch über sich ergehen lassen.

Die EU definiert in ihrer Tierversuchsrichtlinie derartige Versuche klar als „für Tiere mit schwerem Leid verbunden“ und schreibt ein Verbot solcher Experimente fest, wenn das schwere Leid voraussichtlich lang anhaltend ist. Damit beabsichtigt sie, dass die Mitgliedstaaten eine Schmerz-Leidens-Obergrenze einführen, ab der ein Tierversuch unter keinen Umständen genehmigt werden darf.

Deutschland nutzt ein Schlupfloch

„Allerdings hat Deutschland bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht den ermöglichten Spielraum für mehr Tierschutz ausgeschöpft“, erklärt Dr. Cristeta Brause. Daher ist die Durchführung von qualvollsten Tierversuchen weiterhin erlaubt. „Das widerspricht dem geforderten ethischen Mindestmaß und dem Optimierungsgebot des Staatsziels Tierschutz“, so Dr. Cristeta Brause weiter. Damit dieses unnötige Leiden ein Ende hat und die EU-Richtlinien umgesetzt werden, kämpfen die Bündnispartner für ein gesetzliches Verbot in Deutschland. Seien Sie dabei!

Weitere Informationen finden Sie unter www.tasso.net/tierversuche
oder http://www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de/i

 

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